1. Ab wann müssen Arbeitszeiten erfasst werden?

  • Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.
  • Grundlage ist europäisches Recht (EuGH-Urteil 2019), das nun verbindlich umgesetzt wird.
  • Eine spezielle Übergangsfrist gibt es nicht – die Pflicht gilt bereits.
  • Eine gesetzliche Neuregelung zur konkreten Ausgestaltung ist angekündigt, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht.

Kurz:
Arbeitszeiten müssen bereits jetzt erfasst werden.

2. Was muss erfasst werden?

Zu erfassen sind mindestens:

  • Tägliche Arbeitszeit :  Beginn, Ende und Dauer
  • Pausenzeiten: Dauer der Pausen
  • Überstunden
  • Dokumentation muss bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag abgeschlossen sein

3. Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

  • Die Erfassung muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Elektronische Systeme sind der Regelfall (z. B. Zeiterfassungssoftware, Apps, digitale Tabellen).
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt, aber nicht ohne Zeiterfassung.
  • Die Erfassung kann an Mitarbeitende delegiert werden,
    die Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.
  • Form ist noch nicht abschließend gesetzlich festgelegt – papierbasierte Aufzeichnung auch möglich, wenn die Dokumentation zuverlässig ist

4. Wer ist betroffen?

  • Grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen
  • Auch bei:
    • Homeoffice
    • Mobilem Arbeiten
    • Teilzeit
  • Ausnahmen gelten nur für wenige Gruppen (z. B. leitende Angestellte im engeren rechtlichen Sinn).

5. Folgen bei Nichtbeachtung

Wenn Arbeitszeiten nicht oder unzureichend erfasst werden:

Rechtliche Folgen

  • Bußgelder nach dem Arbeitszeitgesetz (bis zu 30.000 € möglich)
  • Anordnungen durch die Arbeitsschutzbehörden
  • Erhöhtes Risiko bei Prüfungen (z. B. Gewerbeaufsicht, Zoll))

Arbeitsrechtliche Folgen

  • Beweislast-Nachteile bei Streit über Überstunden
  • Ansprüche auf Überstundenvergütung
  • Probleme bei Kündigungen oder Abmahnungen

Weitere Risiken

  • Verstöße gegen Ruhezeiten / Höchstarbeitszeiten
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung