1. Anlage EÜR 2025 – neue Vordrucke
Das Finanzministerium hat die neuen Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2025 veröffentlicht. Wenn Schuldzinsen (außer für Investitionen) mehr als 2.050 € betragen, sind zusätzliche Angaben erforderlich.

2. E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe
Der BFH hat entschieden, dass auch E-Mails Geschäftsbriefe im Sinne der Abgabenordnung sein können. E-Mails mit steuerlichem Bezug müssen aufbewahrt werden, private oder rein interne Mails nicht.

3. Rechnungen in Fremdsprachen
Das BMF erlaubt für bestimmte Rechnungsangaben englische Begriffe wie ‚Self-billing‘, ‚Reverse charge‘ oder ‚Margin scheme‘. Diese Begriffe gelten als ordnungsgemäß.

4. Pflegeleistungen und Umsatzsteuer
Pflegeleistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets sind nur steuerfrei, wenn der Leistungserbringer in der Zielvereinbarung namentlich genannt ist und ein Gesamtplan des Kostenträgers vorliegt.

5. Ausfuhrlieferungen & Steuerbefreiung
Das BMF hat die Regeln zur Steuerfreiheit bei Ausfuhrlieferungen verschärft. Fehlen formelle Nachweise, kann die Steuerfreiheit versagt werden – auch wenn die Ware tatsächlich exportiert wurde.

6. EU-Richtlinie DAC8 – Kryptowährungen
Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Anbieter von Kryptowerten zur Meldung von Transaktionen. Deutschland setzt dies bis Ende 2025 um. Auch digitales Zentralbankgeld soll einbezogen werden.

7. Gewinnzuschlag nach § 6b EStG bleibt bei 6 %
Der BFH bestätigte: Der jährliche Gewinnzuschlag von 6 % bei Rücklagen nach § 6b EStG ist verfassungsgemäß.

8. Elektronische Datenübermittlung aus der Buchhaltung
Seit 01.01.2025 müssen auch Finanzbuchhaltungsdaten elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt werden. Eine Befreiung kann bis 31.12.2026 beantragt werden.

9. GoBD – Aktualisierung 2025
Das BMF hat die GoBD angepasst: E-Rechnungen müssen im strukturierten Datenteil aufbewahrt werden. Zahlungsdienstleisterbelege müssen nicht separat gespeichert werden.

10. Rentner & steuerfreier Hinzuverdienst
Die geplante Aktivrente soll es Rentnern erlauben, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Ziel ist es, mehr ältere Menschen im Arbeitsleben zu halten.

11. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 03.09.2025 beschlossen. Geringverdiener sollen stärker gefördert werden. Auch Betriebe ohne Tarifbindung können künftig Sozialpartnermodelle übernehmen.

12. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) – Steuerthema des Monats
Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter gibt es drei Abschreibungsoptionen:
• Bis 250 € netto: Sofortabzug als Betriebsausgabe
• 250,01 bis 800 €: Sofortabzug oder Sammelposten
• 250,01 bis 1.000 €: Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre

Steuer- und Sozialversicherungstermine – Oktober 2025
• Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli, Umsatzsteuer: Fälligkeit 10.10.2025, Schonfrist für Überweisung bis 13.10.2025.
• Sozialversicherung: Nachweis bis 24./27.10.2025, Zahlung bis 28./29.10.2025 (je nach Bundesland).

Tipp: Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an unser Team – wir helfen gerne weiter!