1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
- Prüfen Sie, ob Sie Investitionsabzugsbeträge, Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nutzen können, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
- Für GmbHs: Der Körperschaftsteuersatz sinkt bis 2028. Es lohnt sich, Investitionen und Abschreibungen zu planen.
2. E-Autos clever versteuern
- Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen E-Autos kann der Listenpreis für die Steuerberechnung reduziert werden (auf 1/4 oder 1/2).
- Ab 1. Juli 2025 gilt der Viertel-Ansatz bis zu einem Listenpreis von 100.000 €.
- Für Hybridfahrzeuge gelten ab 2025 strengere CO₂-Grenzen oder Mindestreichweiten.
3. Bauleistungen: Freistellungsbescheinigung rechtzeitig beantragen
- Ab August 2025 dauert die Ausstellung mindestens drei Tage und ist nur noch per Post möglich. Frühzeitig beantragen!
4. E-Bilanz: Neue Regeln ab 2026
- Ab 2026 müssen alle Sachkonten mit Saldo einzeln gemeldet werden. Prüfen Sie Ihre Buchhaltungssoftware rechtzeitig.
5. Förderprogramme für Digitalisierung und Innovation
- Neue ERP-Kredite ab Juli 2025: Kleine und mittlere Unternehmen können günstige Kredite und Zuschüsse für Digitalisierung und Innovation beantragen.
6. Echtzeitüberweisungen werden Standard
- Ab Oktober 2025 müssen alle Banken kostenlose Echtzeitüberweisungen anbieten. Prüfen Sie Ihre Bankgebühren!
7. Steuerfreie Vorteile beim Laden von E-Autos
- Das Laden eines E-Autos beim Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum normalen Lohn gewährt wird.
- Für das Laden zuhause gibt es steuerfreie Pauschalen, wenn der Arbeitgeber zahlt.
8. Termine nicht verpassen
- Steuerzahlungen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.) sind am 10. und 15. September fällig.
- Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis bis 24.09., Zahlung bis 26.09.
Tipp: Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an unser Team – wir helfen gerne weiter!

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