1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

  • Prüfen Sie, ob Sie Investitionsabzugsbeträge, Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nutzen können, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
  • Für GmbHs: Der Körperschaftsteuersatz sinkt bis 2028. Es lohnt sich, Investitionen und Abschreibungen zu planen.

2. E-Autos clever versteuern

  • Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen E-Autos kann der Listenpreis für die Steuerberechnung reduziert werden (auf 1/4 oder 1/2).
  • Ab 1. Juli 2025 gilt der Viertel-Ansatz bis zu einem Listenpreis von 100.000 €.
  • Für Hybridfahrzeuge gelten ab 2025 strengere CO₂-Grenzen oder Mindestreichweiten.

3. Bauleistungen: Freistellungsbescheinigung rechtzeitig beantragen

  • Ab August 2025 dauert die Ausstellung mindestens drei Tage und ist nur noch per Post möglich. Frühzeitig beantragen!

4. E-Bilanz: Neue Regeln ab 2026

  • Ab 2026 müssen alle Sachkonten mit Saldo einzeln gemeldet werden. Prüfen Sie Ihre Buchhaltungssoftware rechtzeitig.

5. Förderprogramme für Digitalisierung und Innovation

  • Neue ERP-Kredite ab Juli 2025: Kleine und mittlere Unternehmen können günstige Kredite und Zuschüsse für Digitalisierung und Innovation beantragen.

6. Echtzeitüberweisungen werden Standard

  • Ab Oktober 2025 müssen alle Banken kostenlose Echtzeitüberweisungen anbieten. Prüfen Sie Ihre Bankgebühren!

7. Steuerfreie Vorteile beim Laden von E-Autos

  • Das Laden eines E-Autos beim Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum normalen Lohn gewährt wird.
  • Für das Laden zuhause gibt es steuerfreie Pauschalen, wenn der Arbeitgeber zahlt.

8. Termine nicht verpassen

  • Steuerzahlungen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.) sind am 10. und 15. September fällig.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis bis 24.09., Zahlung bis 26.09.

Tipp: Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an unser Team – wir helfen gerne weiter!